ARAG Sportversicherung informiert
Sportversicherung und Einzelunternehmungen
Die Mitglieder des Landessportbundes Sachsen haben im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Vereinsbetrieb. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei Sportaktiitäten auf der Sportanlage des Vereins und als Zuschauer bei der eigenen Mannschaf bei Heim- und Auswärtsspielen sowie Wettämpfen. Einzelunternehmungen fallen nur unter gewissen Voraussetzungen unter den Versicherungsschutz und sind von privaten Unternehmungen zu unterscheiden.
Die Sportversicherung bietet Versicherungsschutz bei Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung (z. B. Sondertraining von Leistungssportlern, Segelfahrten bei Segelvereinen, Ausrittn bei Reiterabteilungen). Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich angeordnet und nachvollziehbar sind. Eine ausdrücklich angeordnete Einzelunternehmung setzt voraus, dass in Absprache mit dem Verein und nach dessen Geheiß ein Trainingsplan im Detail abgestimmt wird. Hierzu zählt z. B. in der Leichtathleti eine Trainingseinheit, bei der die Wegstrecke, die Streckenführung, die Streckenlänge etc. abgesprochen und angewiesen worden sind. Eine generelle Anweisung an die aktien Vereinsmitglieder, an jedem Wochenende eine Laufstrecke mit einer gewissen Kilometerzahl zu absolvieren, entspricht dem nicht.
Die Sportversicherung grenzt an dieser Stelle den versicherten Vereinsbetrieb von den privaten Übungen ab. Für private Übungen, auch wenn sie von mehreren versicherten Personen gemeinsam unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Sächsischer Radfahrer-Bund erweitert Versicherungsschutz für Mitglieder seiner Vereine
Einzelunternehmungen sind gerade im Radsport weitverbreitet. Neben der Teilnahme an Wettämpfen und den unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters oder Trainers veranstalteten Trainingseinheiten, gehen viele Radsportler ihrem Hobby auch allein nach. Wöchentlich zwei bis drei Trainingseinheiten zusätzlich zum organisierten Vereinsbetrieb sind da keine Seltenheit. Wie im Artiel oben festgestellt, filen diese Aktiitäten nicht unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags, so dass der Sächsische Radfahrer-Bund sich der Sache annahm und die Versicherungslücke mit der Privaten Tretradversicherung für Mitglieder seiner Vereine zum 01.04.2016 mit der ARAG Sportversicherung geschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt sind neben der Teilnahme an organisierten Veranstaltungen auch alle Radsportaktivitäten der Mitglieder versichert. Als Aktivitäten gelten somit nicht nur Trainingseinheiten, sondern auch die Radtour mit der Familie oder die tägliche Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit. Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche Unfall, Haftflicht und Rechtschutz. Neben dem im Sportversicherungsvertrag mit dem LSB vereinbarten Umfang wurden darüber hinaus wichtie Mehrleistungen wie Krankenhaustagegeld ab dem ersten statinären Aufenthaltstag im Krankenhaus, kosmetiche Operatinen und eine Summenerhöhung im Bereich Serviceleistungen vereinbart. Zusätzlich ist auch Haftflichtversicherungsschutz für den Fall eines verschuldeten Sach- oder Personenschadens beim Radfahren gegeben.
Gerade die daraus resultirten Schadenersatzansprüche stellten in der Vergangenheit bei privaten Radaktiitäten immer ein Problem dar, da auf der einen Seite das private Radfahren nicht versichert war, Radsportler keine eigene Privathaftflchtversicherung (PHV) abgeschlossen hattn oder ein Ausschluss in den Allgemeinen Hafpflichtversicherungsbedingungen für Teilnahme an Radrennen und dem dafür durchgeführten Training besteht.
Zuständig bei Schäden im Rahmen des privaten Radfahrens/Radtrainings etc. für Mitglieder des Sächsischen Radfahrer-Bundes ist das ARAG Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen, Goyastraße 2 d, 04105 Leipzig Tel.: 0341 – 2163142/-33; E-Mail: vs-bleipzig@arag-sport.de
Hinweis für Radsportler ohne Mitgliedschaf im Radfahrer-Bund Radsportler in Vereinen, die nicht Mitglied im Sächsischen Radfahrer-Bund sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Privaten Tretradversicherung. Soweit diese Radsportvereine oder -abteilungen die Versicherungslücke für ihre Mitglieder ebenfalls schließen möchten, wenden sie sich bitt an den Sächsischen Radfahrer-Bund, wo sie konkrete Informatinen zu Versicherungsleistungen und Bedingungen für die Mitgliedschaf erhalten (Sächsischer Radfahrer-Bund, Windorfer Straße 63, 04229 Leipzig, Tel.: 0341 – 4244656, E-Mail: info@s-r-b.de).
Beitragskopie aus der Zeitschrift Sachsensport März/April 2016
Auf der neu erstellten Seite „Informationen“ habe ich diesen Beitrag nochmal aufgenommen.